12.03.2023

Mindesttemperatur in der Wohnung: Neue Verordnung setzt Klauseln im Mietvertrag aus.

Derzeit gibt es in Mietverträgen aber auch Klauseln, die den Mieter zu einer Mindesttemperatur in gemieteten Räumen verpflichten. Das heißt, wenn Mieter weniger heizen wollen, verstoßen sie gegen ihre Mietverträge. Durch die neue Verordnung werden diese vertraglichen Verpflichtungen vorüberge-hend ausgesetzt, so dass Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen. Die Mieter bleiben allerdings verpflichtet, durch angemessenes Heiz- und Lüftungs-verhalten Schäden an der Mietsache vorzubeugen.
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass in Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten die Behei-zung von privaten, nicht gewerblichen, innen- oder außen liegenden Schwimm- und Badebecken ein-schließlich Aufstellpools mit Gas oder Strom aus dem Stromnetz untersagt ist. Die Verordnung gilt befristet und tritt mit Ablauf des 28.02.2023 wieder außer Kraft.