11.05.22 Ist per Whatsapp eine Kündigung zulässig?
Das LAG München musste über eine Kündigung die vom Arbeitgeber als Whatsapp verschickte wurde urteillen. Das Gericht hielt die Kündigung für unwirksam. Nach deutschem Recht gibt es konkrete Voraussetzungen, damit eine Kündigung wirksam ist.
Kündigung eines Arbeitsvertrags ist in Schriftform zwingend.Damit die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich wirksam ist, bedarf es nach § 623 BGB der Schriftform. Es handelt sich um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung jeder Kündigungserklärung, egal von welcher Partei. Kündigungen, die nicht schriftlich erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Fax, SMS oder mündlich, sind unwirksam. Die elektronische Form ist nicht ausreichend.