Vor dem LAG Düsseldorf wurde ein Schadensersatz-Prozess durch Vergleich beendet, in dem die Verwendung von Aufnahmen von einer Dashcam zu Beweiszwecken streitig war. Das Gericht hielt die Aufnahmen für verwertbar, obwohl ein Datenschutzverstoß vorlag.Die Parteien des Streits sind zwei städtische Mitarbeiter. Der Kläger wirft dem Beklagten vor, er habe sein Auto, mutwillig zerkratzt. Er verlangt hierfür Schadensersatz. In dem Auto hatte der Kläger eine Dashcam angebracht.
Seit dem 01.09.2022 gilt eine neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSikuMaV). In der Regel ist im Mietrecht die Heizperiode vom 01.10. bis 30.04. definiert. In gängigen Klauseln wird die grundsätzlich erreichbare Mindesttemperatur in einer Wohnung dabei meistens mit 20 – 22 °C (nachts bei 18 ° C) vorgegeben. Vermieter sind nach wie vor verpflichtet, die zentrale Heizungsanlage so einzustellen, dass diese Temperaturen erreicht werden können. Sie müssen diese Temperaturen allerdings nicht zu jeder Zeit garantieren.
Der BGH (Urteil vom 12.05.2022, AZ.: III ZR 78/21) hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen:Die Mutter zweier Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren meldete ihre Kinder zu einer Behandlung in einer Ergotherapiepraxis an. Sie unterschrieb ein Anmeldeformular, indem auch eine Ausfallpauschale von 25,00 € pro Termin genannt war, sofern ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde.Der Termin war für den 23.03.2020 vereinbart. Am gleichen Tag stellte die Mutter fest, dass beide Kinder Fieber hatten und Halsschmerzen. Sie sagte den Termin vom gleichen Tag ab.Daraufhin verlangte die Praxis von der Mutter 50,00 € Ausfallentschädigung.